2) Online Energiespar-Ratgeber. Mehr . . .
3) Förderungen für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien. Die Investitionszuschüsse werden
online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) beantragt. Mehr . . .
4) Ihr Trinkwasserproblem, unsere Lösungen vom Fachmann. Mehr . . .
5) Normgerechtes Heizungswasser als Garantie-Grundlage. Mehr . . .
6) Gebrauchfähigkeitsprüfung an Gasleitungen
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen dient zur sicheren und einfachen Überprüfung
der bestehenden Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar. Dieses Prüfverfahren ist in der
TRGI 2018 festgelegt.
Wann muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden?
- Bei Wiederinbetriebnahme einer Gasinstallation.
- In Betrieb befindliche Anlagen in vermieteten Wohnungen müssen mind. alle 12 Jahre auf
ihre Gebrauchsfähigkeit kontrolliert werden.
Der Eigentümer der Wohnung ist für die Durchführung verantwortlich und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden.
7) Abgasverlustgrenzwerte nach der Bundes-Immisionsschutz-Verordnung
Unter Abgasverlusten wird diejenige Wärme verstanden, die unausgenutzt mit den Abgasen über den Schornstein verloren geht.
Bei Öl- und Gas-Feuerungsanlagen dürfen die Abgasverluste vorgegebene Prozentsätze nicht überschreiten
(§11 der Kleinfeuerungsanlagenverordnung vom 7.8.1996). Das Ziel der Festlegung der Grenzwerte ist der Schutz der Umwelt.
Generell gilt: Je niedriger die Abgasverluste sind, desto weniger Brennstoff verbraucht die Heizung.
Gründe für zu hohe Abgasverluste sind z.B.:
- verschmutzte Wärmetauscher-Flächen
- keine optimale Einstellung des Brenners und der Regelung
- nicht zeitgemäße Feuerungsanlagen
Unser Kundendiensttechniker ermittelt bei einer Wartung oder Reparatur Ihrer Anlage den Abgasverlust
mit einem Rauchgasanalysegerät.