2) Förderungen für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien. Mehr
3) Ihr Trinkwasserproblem, unsere Lösungen vom Fachmann. Mehr
4) Normgerechtes Heizungswasser als Garantiegrundlage. Mehr
5) Gebrauchfähigkeitsprüfung an Gasleitungen
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen dient zur sicheren und einfachen Überprüfung
der bestehenden Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar. Dieses Prüfverfahren ist in der
TRGI 2018 festgelegt.
Der Betreiber der Gasanlage muss die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an seiner Gasleitung
alle 12 Jahre von einem Fachmann durchführen lassen.
6) Abgasverlustgrenzwerte nach der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
Unter Abgasverlusten wird diejenige Wärme verstanden die unausgenutzt mit den Abgasen
in den Schornstein verloren geht.
Bei Öl- und Gas-Feuerungsanlagen dürfen die Abgasverluste vorgegebene Prozentsätze nicht überschreiten
(§11 der Kleinfeuerungsanlagenverordnung vom 7.8.1996).
Gründe für hohe Abgasverluste sind z.B.:
- verschmutzte Wärmetauscherflächen
- falsche Einstellungen (z.B. Brenner)
- nicht zeitgemäße Feuerungsanlagen
Der Abgasverlust wird von unserem Kundendienst vor Ort (z.B. Wartung) mit einem Rauchgasanalysegerät ermittelt.