3) Förderungen für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien. Die Investitionszuschüsse werden
online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) beantragt. Mehr
6) Gebrauchfähigkeitsprüfung an Gasleitungen
7) Abgasverlustgrenzwerte nach der Bundes-Immisionsschutz-Verordnung
Unter Abgasverlusten wird diejenige Wärme verstanden, die unausgenutzt mit den Abgasen über den Schornstein verloren geht.
Bei Öl- und Gas-Feuerungsanlagen dürfen die Abgasverluste vorgegebene Prozentsätze nicht überschreiten
(§11 der Kleinfeuerungsanlagenverordnung vom 7.8.1996). Das Ziel der Festlegung der Grenzwerte ist der Schutz der Umwelt.
Generell gilt: Je niedriger die Abgasverluste sind, desto weniger Brennstoff verbraucht die Heizung.
Gründe für zu hohe Abgasverluste sind z.B.:
- verschmutzte Wärmetauscher-Flächen
- keine optimale Einstellung des Brenners und der Regelung
- nicht zeitgemäße Feuerungsanlagen
Unser Kundendiensttechniker ermittelt bei einer Wartung oder Reparatur Ihrer Anlage den Abgasverlust mit einem Rauchgasanalysegerät.